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Förderrichtlinie

Die vom Stiftungsrat beschlossenen Vorgaben zur Förderung, die Förderrichtlinien, sind bei einer Antragsstellung zu beachten.


Förderrichtlinien der 

„Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“

Präambel

Die Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland möchte zum Spenden und Stiften anregen. Sie möchte erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftsunternehmen das Gemeinwesen in der Samtgemeinde Artland unterstützen. Dies soll durch das Einwerben von Spenden und Zuwendungen geschehen, wodurch die Bürgerstiftung in die Lage versetzt wird, regionale Projekte in den verschiedensten Bereichen zu fördern.


Förderkonzeption

Die „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ möchte viele Organisationen und Projekte im Einzugsgebiet der Samtgemeinde Artland unterstützen. Deshalb ist eine Förderung aus Mitteln der „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ maximal in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten möglich.

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ besteht nicht.


Was wird gefördert und was nicht

Die „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere

 

  • öffentliches Gesundheitswesens

  • Jugend- und Altenhilfe

  • Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz

  • Bildung, Ausbildung und Sport

  • Natururschutz, Klimaschutz und Landschaftspflege

  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz

  • Heimatpflege und Heimatkunde

  • Internationale Gesinnung, Völkerverständigung sowie Gemeinde- und Städtepartnerschaften

 

Nicht gefördert werden:

  • Personalkosten und laufende Kosten

  • kommerzielle Veranstaltungen

  • Einzelpersonen (hier kann im Einzelfall ein Antrag über eine gemeinnützige Organisation oder Körperschaften des öffentlichen Rechts folgen)

  • Politische Gruppierungen

  • Kommunale Pflichtaufgaben


Für eine Antragstellung füllen Sie bitte unseren Förderantrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Übermitteln Sie den unterschriebenen Antrag und die notwendigen Unterlagen bitte per Post, Fax oder E-Mail an:

„Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“

Markt 1

49610 Quakenbrück

 

Fax: 05431/182-118

E-Mail:

 

Diese Förderrichtlinie wurde in der Sitzung des Stiftungsrates vom 23. Mai 2022 beschlossen.