Stiftungsrat/-mitglieder
Die Mitglieder des Stiftungsrates werden durch den Samtgemeinderat bestellt. Ständige Mitglieder des Stiftungsrates sind
der/die amtierende Samtgemeindebürgermeister(in)
der/die amtierende Bürgermeister(in) der Gemeinde Badbergen
der/die amtierende Bürgermeister(in) der Gemeinde Menslage
der/die amtierende Bürgermeister(in) der Gemeinde Nortrup
der/die amtierende Bürgermeister(in) der Stadt Quakenbrück
Eine Vertretung erfolgt durch den (die) jeweilige(n) politische(n) Vertreter(in) des/der Bürgermeister(in).
Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszeit bestellt und sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzende(r) des Stiftungsrates ist der/die Samtgemeindebürgermeister(in).
Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
Aufgaben des Stiftungsrates
„StiftungsbotschafterIn“
Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing
Vergabe der zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel
Bearbeitung und Bewilligung von Anträgen