Förderrichtlinie
Die vom Stiftungsrat beschlossenen Vorgaben zur Förderung, die Förderrichtlinien, sind bei einer Antragsstellung zu beachten.
Förderrichtlinien der
„Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“
Präambel
Die Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland möchte zum Spenden und Stiften anregen. Sie möchte erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftsunternehmen das Gemeinwesen in der Samtgemeinde Artland unterstützen. Dies soll durch das Einwerben von Spenden und Zuwendungen geschehen, wodurch die Bürgerstiftung in die Lage versetzt wird, regionale Projekte in den verschiedensten Bereichen zu fördern.
Förderkonzeption
Die „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ möchte viele Organisationen und Projekte im Einzugsgebiet der Samtgemeinde Artland unterstützen. Deshalb ist eine Förderung aus Mitteln der „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ maximal in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ besteht nicht.
Was wird gefördert und was nicht
Die „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere
öffentliches Gesundheitswesens
Jugend- und Altenhilfe
Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
Bildung, Ausbildung und Sport
Natururschutz, Klimaschutz und Landschaftspflege
Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
Heimatpflege und Heimatkunde
Internationale Gesinnung, Völkerverständigung sowie Gemeinde- und Städtepartnerschaften
Nicht gefördert werden:
Personalkosten und laufende Kosten
kommerzielle Veranstaltungen
Einzelpersonen (hier kann im Einzelfall ein Antrag über eine gemeinnützige Organisation oder Körperschaften des öffentlichen Rechts folgen)
Politische Gruppierungen
Kommunale Pflichtaufgaben
Für eine Antragstellung füllen Sie bitte unseren Förderantrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Übermitteln Sie den unterschriebenen Antrag und die notwendigen Unterlagen bitte per Post, Fax oder E-Mail an:
„Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“
Markt 1
49610 Quakenbrück
Fax: 05431/182-118
E-Mail:
Diese Förderrichtlinie wurde in der Sitzung des Stiftungsrates vom 23. Mai 2022 beschlossen.